nach den Richtlinien für Funksignalsuche 4/97 des Deutschen Arbeitskreis für CB-und NOTFUNK e. V. gemäß Beschluss vom 14.4.1993 Bund-Länder Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLFA-STVO) und der Sondergenehmigung für Funksignalsuchen gemäss Amtsblatt-Verfügung Nr. 281/1994 Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Die Meldegebühr beträgt EUR 8,00.